"Die Vielzahl von Tagestouristen kommt auf Parkplätzen sowie Ski- und Rodelhängen zusammen, ohne dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann. Häufig wird auch auf das nach § 1 a Abs. 1 Nr. 9 CoKoBeV geforderte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet. Die Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstandes wie auch das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erhöht das Risiko einer COVID-19 Infektion. Nochmals erhöht ist dieses Risiko im Zusammenhang mit größeren Menschenansammlungen."
"Wir möchten kein Risiko eingehen und alles tun, damit es nicht wieder zu Besucherströmen kommt.", so der Bürgermeister der Gemeinde Willingen (Upland). Bei einem Besucherandrang in der bisherigen Größenordnung sei es für das Ordnungsamt nicht möglich, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren, heißt es weiter in einer offiziellen Pressemitteilung.
Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Vorgehensweise der Wintersportregion Willingen, Winterberg und Schmallenberg.